Mit gültiger JuLeiCa hast du einen Anspruch auf bis zu zwölf Tage Verdienstausfall (manchmal auch Sonderurlaub genannt).
Dazu sind folgende Schritte nötig:
- Du stellst bei deinem Betrieb einen formlosen Antrag auf Verdienstausfall.
- Dein Betrieb und Du, ihr beantragt gemeinsam beim Land den Verdienstausfall.
- Dabei muss der Antrag spätestens zwei Wochen vor dem Beginn der Maßnahme gestellt werden.
- Sechs Wochen nach Beendigung der Maßnahme müssen alle Dokumente beim öffentlichen Träger eingereicht sein.
Dokumente für den Verdienstausfall:
- Merkblatt zum Verdienstausfall
- Antrag auf Verdienstausfall
- Bescheinigung des Betriebs für den Verdienstausfall